
Fertigköder Brodifacoum 100 g
Zugelassen zur Bekämpfung von Wanderratten und Hausmäusen (in und um Gebäude) sowie Wanderratten in der Kanalisation. Anerkannt nach § 18 IfSG (B-0257-00-00) gegen Wanderratten in der Kanalisation. Köder wahlweise portinoniert oder lose. Fraßköder in Bruch- und Flockenform. Dosierung: Wanderratten 200 g pro Köderstation im Abstand von 5 – 10 m. Hausmäuse 20 – 50 g pro Köderstation im Abstand von 2 – 3 m.
Biozid-Reg.-Nr.: DE-0003381-14 / AT-0008658-0000
Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff
Hinweis:
Von Sachkundigen nach Chemikalien-Verbotsverordnung abzugeben, sowie von geschulten berufsmäßigen Verwendern anzuwenden. In Österreich für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer (ab 3 kg)

Datenblatt
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