Neue Rechtslage ab 01.07.2026
Befallsunabhängige Dauerbeköderung für Unternehmen
Zum 01.07.2026 treten neue gesetzliche Regelungen in der gewerblichen Nagerbekämpfung in Kraft. Im Mittelpunkt steht die befallsunabhängige Dauerbeköderung – das dauerhafte vorbeugende Auslegen giftiger Nagerköder ohne akuten Befall. Diese Praxis ist künftig nicht mehr zulässig. Hintergrund sind verschärfte Anforderungen im Umwelt- und Artenschutz.
Wir von Bertram begleiten Sie rechtzeitig bei der Umstellung auf rechtssichere, giftarme Prävention – mit weniger Chemie und mehr intelligenter Überwachung. So bleibt Ihr Betrieb wirksam geschützt und gesetzeskonform.

Was ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung?
Bei der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BuD) werden giftige Nagerköder dauerhaft und vorbeugend ausgelegt – auch dann, wenn gar kein akuter Befall vorliegt. In vielen Betrieben war das über Jahrzehnte Standard, weil so der Eindruck einer permanenten Absicherung entstand. Ab dem 01.07.2026 ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Künftig dürfen antikoagulante Giftköder nur noch bei tatsächlichem Befall oder bei begründetem, dokumentiertem Verdacht eingesetzt werden. Was sich für Ihren Betrieb konkret ändert, lässt sich in vier Punkten zusammenfassen:
- Giftköder dürfen nicht mehr dauerhaft und vorbeugend eingesetzt werden.
- Die Prävention erfolgt künftig über giftfreie Köder, mechanische Fallen oder digitale Überwachungssysteme.
- Beim Einsatz von Giftködern gelten kürzere Kontrollintervalle und strengere Dokumentationspflichten.
- Je nach Zulassung der Präparate greifen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, die das Umweltbundesamt überprüft.
Der Grund für die Änderung liegt im verstärkten Umwelt- und Artenschutz. Die antikoagulanten Wirkstoffe vieler Rodentizide gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch – sie reichern sich in der Umwelt an und gefährden Wildtiere sowie Gewässer. Mit der Umstellung auf bedarfsgerechte, dokumentierte Bekämpfung wird der dauerhafte Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt deutlich reduziert. Für Ihren Betrieb bedeutet das vor allem eines: Wer jetzt umstellt, bleibt rechtssicher und vermeidet Hektik kurz vor Ablauf der Fristen.
Warum Ihr Unternehmen jetzt von der Umstellung profitiert
Die neue Rechtslage ist mehr als eine Pflichtübung. Sie ist die Chance, Ihre Schädlingsprävention wirksamer, transparenter und wirtschaftlicher aufzustellen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich klare Vorteile:
- Sie sind rechtssicher aufgestellt und erfüllen die Vorgaben von IFS, AIB und BRC nachweisbar.
- Bauliche und organisatorische Schwachstellen werden erkannt und behoben, bevor ein Befall entsteht.
- Sie reduzieren den Chemieeinsatz spürbar und schonen Umwelt, Tierwohl und Ressourcen.
- Digitale Überwachung liefert Befallsdaten in Echtzeit und macht teure Produktionsausfälle vermeidbar.
- Die lückenlose Dokumentation hält jeder Auditierung stand und schafft Vertrauen bei Ihren Kunden.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie die Risiken eines Schädlingsbefalls deutlich senken. Schadnager und Krankheitserreger werden frühzeitig erkannt, Ihre Produktion läuft konstant weiter, und Sie vermeiden Imageschäden, die durch sichtbaren Befall oder beanstandete Audits entstehen können. Statt pauschal Gift auszulegen, bekämpfen Sie gezielt nur dort, wo tatsächlich Aktivität nachgewiesen wird. Das ist nicht nur rechtskonform, sondern auch kosteneffizienter – Sie zahlen für Wirkung statt für Vorrat. Bertram begleitet Sie bei diesem Übergang mit Beratung, einem individuellen Monitoring-Konzept und der schrittweisen Umstellung auf auditfähige Lösungen.
Gibt es Ausnahmen?
Die Langzeitbeköderung
Ja. In besonderen Fällen bleibt eine sogenannte Langzeitbeköderung weiterhin möglich – etwa dann, wenn nachweislich ein dauerhaft erhöhtes Nageraufkommen besteht. Das betrifft zum Beispiel Objekte in unmittelbarer Nähe zu Gewässern, Kanalisation oder offener Lagerung. Anders als bei der bisherigen Dauerbeköderung ist die Langzeitbeköderung jedoch an klare Voraussetzungen und engere Kontrollintervalle gebunden:
- Ein nachweisbares Risiko, etwa durch Lage, Funktion oder Umfeld des Objekts.
- Wöchentliche Kontrollen der Bekämpfungsmaßnahmen.
- Eine lückenlose, jederzeit prüfbare Dokumentation aller Maßnahmen.
Ob für Ihren Betrieb eine Langzeitbeköderung in Frage kommt oder eine giftfreie Lösung der bessere Weg ist, klären wir gemeinsam im Rahmen eines Hygiene-Audits vor Ort.

Der rechtliche Rahmen für die Nagerbekämpfung
Die Einschränkung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung steht nicht für sich allein. Sie ist Teil eines verschärften Regelwerks aus Biozidrecht, Umweltauflagen und technischen Regeln, das den Einsatz von Rodentiziden in gewerblichen Betrieben künftig deutlich enger fasst. Die folgenden Vorgaben bilden die Grundlage für die rechtssichere Schädlingsprävention ab Juli 2026:
EU-Biozidverordnung (528/2012)
Die Biozidverordnung regelt die Zulassung und Anwendung von Rodentiziden EU-weit. Antikoagulante Wirkstoffe werden als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft, was ihren dauerhaften präventiven Einsatz zunehmend einschränkt. Bestehende Zulassungen werden überprüft und teilweise mit Auflagen versehen.
TRGS 540 – Integrierte Schädlingsbekämpfung
Die Technische Regel für Gefahrstoffe verankert das Prinzip der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM). Statt routinemäßigem Biozideinsatz gilt: erst Prävention, dann Monitoring, dann nicht-chemische Maßnahmen – chemische Bekämpfung nur noch als letztes Mittel und gezielt bei nachgewiesenem Befall.
Abverkaufs- und Aufbrauchfristen des Umweltbundesamtes
Für bestehende Präparate gelten je nach Zulassung individuelle Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Das Umweltbundesamt überprüft diese laufend. Die Übergangsfristen für bestehende Zulassungen laufen längstens bis zum 30.06.2027. Welche Frist für die in Ihrem Betrieb eingesetzten Mittel gilt, prüfen wir individuell.
Dokumentations- und Kontrollpflichten nach IFS, AIB & BRC
Die gängigen Lebensmittel- und Qualitätsstandards verlangen eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation aller Bekämpfungsmaßnahmen. Dokumentiert werden müssen unter anderem Befallsfeststellung, Kontrollintervalle und Laufzeiten, Wirkstoffe und Köderwechsel sowie Maßnahmen und Neubewertungen.
Weg von Gift –
hin zu intelligenter Prävention
Der neue Standard nach TRGS 540 folgt dem Prinzip der integrierten Schädlingsbekämpfung. Statt dauerhaft Gift auszulegen, baut die Prävention auf einer klaren Rangfolge auf. An erster Stelle steht die Vorbeugung durch bauliche und organisatorische Maßnahmen. Darauf folgt das Monitoring zur Befallsermittlung, dann der Einsatz nicht-chemischer Maßnahmen wie mechanischer oder digitaler Fallen. Chemische Bekämpfung kommt nur noch als letztes Mittel zum Einsatz – gezielt und zeitlich begrenzt.
Getragen wird dieses Konzept von zwei Grundpfeilern: der fachlichen Sachkunde mit lückenloser Dokumentation und dem konsequenten Schutz von Mensch und Umwelt. Das Ergebnis ist eine Schädlingsprävention, die wirksamer, rechtssicherer und nachhaltiger ist als die alte Routine aus dauerhaft ausgelegten Giftködern.

Unsere Lösungen für die befallsunabhängige Dauerbeköderung
Wir setzen auf nachhaltige, wirksame und zukunftssichere Lösungen – abgestimmt auf Ihr Objekt, Ihre Branche und Ihr individuelles Risiko. Je nach Anforderung reicht das Spektrum von der konventionellen giftfreien Lösung bis zur vollständig digitalen Überwachung in Echtzeit. Alle drei Wege haben dasselbe Ziel: Ihren Betrieb sicher, rechtskonform und wirtschaftlich durch die Umstellung zu führen.
Konventionelle Non-Tox-Lösung
Der Einstieg in die giftfreie Prävention. Wir beraten Sie umfassend zur baulichen und organisatorischen Abwehr und entwickeln eine Lösung, die genau zu Ihrem Betrieb passt.
- Beratung zur baulichen und organisatorischen Abwehr – Grünpflege und Außenbereich, Kanalisation und Zuwege, Logistik und Wareneingang sowie bauliche Prüfung der Gebäude.
- Beratung zur optimalen Lösung für Ihren Betrieb – kunden-, branchen- und objektbezogen.
- Beratung zu Kosten und Nutzen sowie zu zukunftssicheren Lösungen mit digitaler Anbindung.
- Hygiene-Audits zur Bewertung Ihrer aktuellen Situation.
Objektabhängige Lösung
Die bedarfsgerechte Kombination aus giftfreien und digitalen Komponenten – flexibel an Ihr Risiko angepasst.
- Einsatz von Monitoring-Ködern und/oder digitalen Schlagfallen – objekt-, branchen- und risikobezogen.
- Gezielte, giftfreie Überwachung und Bekämpfung – nur dort, wo Aktivität nachgewiesen wird.
- Flexible Anpassung an Ihr individuelles Risiko- und Hygienekonzept.
100 % digitale Lösung
Die lückenlose, vollständig digitale Überwachung für höchste Anforderungen an Transparenz und Nachweisführung.
- Einsatz digitaler Köderwaagen und Schlagfallen – lückenlose Überwachung in Echtzeit.
- Automatische Alarmierung und Handlungsempfehlungen – sofortige Reaktion bei Aktivität.
- Transparente Daten, Reports und digitale Anbindung – volle Kontrolle und Nachweisführung.
So begleiten wir Sie bei der Umstellung
Von der ersten Vorstellung bis zur Wirksamkeitskontrolle führen wir Sie strukturiert aus der befallsunabhängigen Dauerbeköderung heraus. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, damit die Umstellung reibungslos und nachvollziehbar verläuft:
- Vorstellung der Lösungen. Wir zeigen Ihnen unsere Lösungsansätze zur Umstellung Ihrer Strategie.
- Präsentationstermin. Gemeinsame Besprechung der möglichen Lösungsansätze durch Bertram.
- Hygiene-Audit vor Ort. Überprüfung der baulichen und objektbezogenen Punkte direkt bei Ihnen.
- Maßnahmenkatalog. Erstellung eines Katalogs, bauseits beim Kunden.
- Angebot und Konzept. Individuelles Angebots- und Lösungskonzept durch Bertram.
- Vertragsabschluss. Verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Bertram.
- Einrichtung der Maßnahmen. Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen beim Kunden.
- Monitoring am Objekt. Kontinuierliche Überwachung der aktuellen Schädlingssituation.
- Wirksamkeitskontrolle. Abschließendes Hygiene-Audit zur Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen.
Was Sie von Bertram erwarten dürfen
Nachhaltig
Wir schützen Umwelt, Tierwohl und Ressourcen – mit weniger Chemie und gezieltem Mitteleinsatz.
Wirtschaftlich
Effizient, bedarfsgerecht und kostentransparent. Sie zahlen für Wirkung statt für Vorrat.
Partnerschaftlich
Persönliche Beratung und individuelle Lösungen – ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite
Wirksam
Gezielte Maßnahmen statt pauschaler Gifte. Bekämpft wird dort, wo tatsächlich Aktivität nachgewiesen wird.
Zukunftssicher
Im Einklang mit Gesetzen, Standards und den Anforderungen Ihrer Kunden und Auditoren.
Rechtssicher
Konforme Umsetzung der aktuellen Vorgaben, mit lückenloser, auditfähiger Dokumentation.
Häufige Fragen zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung
Ab wann gilt das Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung?
Die neuen Regelungen treten zum 01.07.2026 in Kraft. Für bestehende Zulassungen gelten je nach Präparat Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, die das Umweltbundesamt überprüft – längstens bis zum 30.06.2027. Welche Frist für die in Ihrem Betrieb eingesetzten Mittel gilt, prüfen wir individuell für Sie.
Warum wird die befallsunabhängige Dauerbeköderung überhaupt verboten?
Grund ist der verstärkte Umwelt- und Artenschutz. Die antikoagulanten Wirkstoffe vieler Rodentizide gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe). Sie reichern sich in der Umwelt an und können Wildtiere sowie Gewässer schädigen. Deshalb dürfen sie künftig nur noch bei tatsächlichem Befall oder bei begründetem, dokumentiertem Verdacht eingesetzt werden.
Wie schütze ich meinen Betrieb künftig ohne dauerhaft ausgelegtes Gift?
Statt dauerhaft Gift auszulegen, setzen wir auf giftfreie Monitoring-Köder, mechanische und digitale Schlagfallen sowie bauliche und organisatorische Prävention. Aktivität wird erkannt, bevor ein Befall entsteht, und gezielt nur dort bekämpft, wo sie tatsächlich auftritt. Je nach Objekt reicht das von der konventionellen Non-Tox-Lösung bis zur 100 % digitalen Überwachung in Echtzeit.
Gibt es Ausnahmen, bei denen Giftköder dauerhaft erlaubt bleiben?
Ja. In besonderen Fällen bleibt eine sogenannte Langzeitbeköderung möglich, etwa bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Nageraufkommen. Voraussetzung ist ein nachweisbares Risiko durch Lage, Funktion oder Umfeld des Objekts sowie wöchentliche Kontrollen der Bekämpfungsmaßnahmen mit lückenloser Dokumentation.
Welche Dokumentationspflichten kommen auf meinen Betrieb zu?
Beim Einsatz von Rodentiziden gelten künftig kürzere Kontrollintervalle und strengere Nachweispflichten. Dokumentiert werden müssen unter anderem Befallsfeststellung, Kontrollen und Laufzeiten, Wirkstoffe und Köderwechsel sowie Maßnahmen und Neubewertungen. Unser Online-Dokumentationssystem erledigt einen großen Teil dieser Nachweisführung automatisch.
Was muss ich als Betrieb jetzt konkret tun?
Wer früh umstellt, bleibt rechtssicher und vermeidet Hektik kurz vor der Frist. Sinnvoll ist ein Hygiene-Audit vor Ort, in dem wir Ihr Objekt, Ihr Risiko und Ihre bisherige Beköderung bewerten. Daraus entsteht ein individuelles, wirtschaftliches Monitoring-Konzept und die schrittweise Umstellung auf rechtssichere, auditfähige Lösungen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Beratungstermin mit uns.
