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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen einen Vertrag mit dem Kunden abschließen.

Individualabreden haben immer Vorrang. Sie sollen schriftlich getroffen werden.

1. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und enthalten keine Pflicht zur Auftragsannahme. An uns gerichtete Bestellungen sind bindend. Ein Vertrag kommt jedoch erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, spätestens aber mit der ersten Lieferung oder Serviceleistung.

Kunden, die Unternehmer sind, stimmen sachlich gerechtfertigten und angemessenen Änderungen des vereinbarten Umfangs der Leistungen oder der Lieferverpflichtungen bereits mit Vertragsschluss zu.

2. Leistungsumfang; Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das ihr zugrundeliegende Angebot maßgebend.

Unsere Pflicht zur Erbringung von Serviceleistungen beginnt frühestens, wenn der Kunde alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen geschaffen hat. Dazu gehört auch das Benennen von Ansprechpartnern vor Ort.

Wir sind immer bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Auf Verzögerungen werden wir, wenn es uns möglich ist, hinweisen. Wird die vereinbarte Liefer- oder Servicezeit um mehr als drei Wochen überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Rücktritt ist unzulässig, wenn wir nachweisen, dass die aufgetretene Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.

Die Vertragserfüllung erfolgt dann, sobald das rechtliche oder tatsächliche Hindernis beseitigt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung unserer Serviceleistungen erforderlich sind (z. B. Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, Ansprechpartner zu stellen, dauerhaft eine saubere und trockene Umgebung für die Bekämpfung von Schädlingen (insbesondere Schimmel) zu gewährleisten). Je nach Leistungsart können zusätzliche Pflichten des Kunden hinzukommen.

Wenn die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert wird, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir befugt, nach einer fruchtlosen Aufforderung zur Vertragserfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, 25% der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. So wie es dem Kunden unbenommen bleibt, einen niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, so bleiben wir berechtigt, einen höheren konkreten Schaden nachzuweisen.

Wir sind auch zum Rücktritt befugt, wenn ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist, ohne dass das von uns zu vertreten wäre. Hierüber werden wir den Kunden rechtzeitig informieren und gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3. Preise

Für Unternehmen sind unsere Preise Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Für Verbraucher geben wir Endpreise an.

Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Serviceverträgen) sind wir berechtigt, unsere Preise jeweils nach Ablauf von sechs Monaten (erstmals seit Vertragsbeginn, sodann alle weiteren sechs Monate) der aktuellen Preisentwicklung anzupassen.

Verbraucher haben in diesem Fall das Recht, den Vertrag binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Preiserhöhung zu kündigen. Unternehmer haben innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung dieser zu widersprechen, widrigenfalls sie als genehmigt gilt.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig.

Bei Dauerschuldverhältnissen (Serviceverträgen) werden Rechnungen monatlich nach Leistungserbringung gestellt und – soweit nichts anderes vereinbart – per Bankeinzug eingezogen. Einzelmaßnahmen werden nach Erbringung der Dienstleistung abgerechnet. Bei Kaufverträgen nach Auslieferung des gekauften Produkts.

5. Liefertermine

Liefertermine sind freibleibend, es sei denn, wir bestätigen schriftlich einen bestimmten Liefertermin.

Sollte der vorgesehene Liefertermin für den Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar sein, werden die Parteien einen Alternativtermin vereinbaren. Sollten deshalb zusätzliche Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

Von uns gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unzulässig.

Die Rücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Rechte aus diesem Vertrag bleiben bestehen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung.

7. Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Voraussetzung für das Bestehen von Gewährleistungs-ansprüchen, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist für von gewerblichen Kunden erworbene Ware beträgt 12 Monate, gerechnet ab Anlieferung beim Kunden.

Für alle Kunden gilt:

Wenn der Liefergegenstand mangelhaft ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist die Nacherfüllung im Form der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen.

Der Kunde hat uns den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wir sind zu mindestens zweimaliger Nachbesserung berechtigt. Nur wenn diese unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Für Serviceleistungen gilt:

Wir haften nicht, wenn der Kunde nicht seinen Mitwirkungspflichten genügt und die Voraussetzungen schafft, die für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Serviceleistungen erforderlich sind (siehe auch Ziff. 2).

Wir haften nicht auf Schadenersatz, es sei denn,

  • uns oder einem von uns eingeschalteten Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden
  • die Haftung ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit kausal Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung) auf uns zurückgeführt werden können, haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit.

Wir haften nicht für höhere Gewalt.

8. Laufzeit/Beendigung von Serviceverträgen

Wenn der Kunde Unternehmer ist und sich aus der jeweiligen Vereinbarung nichts Anderes ergibt, wird der Servicevertrag auf die Dauer von drei Jahre geschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Vertragliche Beziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Hamburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand.